Bereits seit über fünf Jahren besitzt die Inhaberin, Frau Raab, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde für den Bereich der physikalischen Therapie und Physiotherapie (Sektoraler Heilpraktiker im Bereich Physiotherapie).

Aufgrund dieser Zusatzqualifikation ist es uns möglich, auf Grundlage eines eingehenden Befundes eine Diagnose ohne vorherigen Arztbesuch zu stellen. Bei Unklarheiten oder Auffälligkeiten halten wir  selbstverständlich Rücksprache mit Ihrem Arzt und klären das weitere Procedere. 

Die Vorteile dieses Direktzugangs liegen in einer schnelleren und verbesserten Versorgung für den Patienten unter Vermeidung langer Wartezeiten beim Arzt.

Eventuell notwendige Behandlungsempfehlungen können ausgesprochen und als Privatleistung verordnet werden. Hierbei obliegt es ganz alleine Ihnen, in welcher Einrichtung Sie die Behandlung gemäß Heilmittelkatalog durchführen lassen wollen.

Analog des Vorgehens wie bei einer ärztlich verordneten Privatleistung, werden die anfallenden Entgelte mit Ihnen auf Basis eines schriftlichen Behandlungsvertrages vereinbart und orientieren sich am ortsüblichen Rahmen gemäß § 612 Abs. 2 BGB. Anders als bei Ärzten und Vollheilpraktikern unterliegen auch Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis keiner amtlichen Gebührenordnung.

Hinweis: Es besteht kein grundsätzlicher Erstattungsanspruch eines Patienten gegenüber seiner Krankenkasse für Leistungen, die von einem Sektoralen Heilpraktiker in der Physiotherapie erbracht werden. Bitte halten Sie vor Inanspruchnahme dieses Angebots Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, ob und inwieweit diese Ihnen Kosten für die Behandlung durch einen Sektoralen Heilpraktiker in der Physiotherapie erstatten kann.